Allgemeine Nutzungsregeln      für die mobile Fasssauna

  • Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eine ärztliche Konsultation im Vorfeld ist für gesundheitliche Risikopersonen und Sauna-Anfänger angeraten.
  • Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln.
  • In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
  • Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
  • Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank).
  • Sauna-Aufgüsse sind nur mit durch uns beigestellte Mitteln vorzunehmen.
  • Gießen Sie Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine.
  • Pro Aufguss nur 2 bis 4 Kellen verwenden. Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen und bedeuten äußerst hohe Brand- und Explosionsgefahr.
  • Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des Saunaraumes. Sollte dennoch etwas auf den Boden gelangen, so wischen Sie es schnellstmöglich auf.
  • Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung gelangen. Sollte es dennoch passieren so haftet der Mieter.
  • Heizen Sie den Saunaraum nie höher als 100°C auf. Beim Überschreiten dieser Grenze öffnen Sie die Tür und sorgen für entsprechende Abkühlung.
  • Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen zur Hälfte mit Holzscheiten (max. 3 - 5 Holzscheite). Danach legen Sie max. 2 Holzscheite nach (es sollte noch eine ausreichende Glut vorhanden sein), Sie wiederholen den Vorgang, bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 40 bis maximal 100°C erreicht ist.
  • Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
  • Nehmen Sie keine elektronischen Geräte in die Sauna mit da diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
  • Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen nicht unbeaufsichtigt das Mietobjekt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.
  • Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
  • Ordentliche Übergabe der Mietsauna: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenrein gereinigtem Zustand. Der Ofen ist aschefrei zu übergeben. Festgestellte Mängel sollten mit Video oder Fotos festgehalten werden.

Hinweise zur Aufstellung der mobilen Fasssauna

  • Der Mieter sichert die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Aufstellortes zu (ggf. nach Einholung einer Genehmigung) und haftet bei wissentlicher und fahrlässiger Zuwiderhandlung für entstandene Schäden.
  • Achten Sie auf eine freie Zufahrtsmöglichkeit zum Aufstellort mit ausreichender Höhe und Breite.
  • Das Mietobjekt darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
  • Bei geringerem Abstand als 20 Meter zum Nachbargrundstück sollte vor Abschluss des Mietvertrages das Einverständnis des Nachbarn eingeholt werden. Beim Aufheizen des Mietobjektes kann es zu Geruchsbeeinträchtigungen kommen.
  • Das Mietobjekt muss vor Inbetriebnahme vor Wegrollen gesichert werden und soll auf möglichst ebenem und festem Untergrund aufgestellt werden.
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